Lernerorientierte Qualitätstestierung in der Weiterbildung (LQW)

Eine Kombination der ISO-Norm und dem EFQM-Modell stellt das vom ArtSet-Institut Hannover und dem DIE Bonn im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft und des Landes Niedersachsen im Jahr 2002 entwickelte Verfahren „Lernerorientierte Qualitätstestierung in der Weiterbildung“ (vgl. http://www.artset-lqw.de/html/home_2.html) dar. Es verbindet eine Selbstevaluation mit einer Fremdevaluation, und berücksichtigt die jüngsten Kriterien, die aufgrund der Hartz-Gesetze bei der Vergabe von Bildungsmaßnahmen verlangt werden. LQW bietet Organisationen die Möglichkeit zur Testierung von Qualitätsentwicklung. LQW zielt darauf ab, die Einrichtungen zu eigenständiger, dauerhafter Qualitätsentwicklung anzuregen. Es berücksichtigt dabei regionale-, träger- und einrichtungsspezifische Besonderheiten von Organisationen. Mit ihrem spezifischen Zugang versucht die LQW die Organisations- und pädagogische Qualität gleichermaßen zu fördern, indem es die Ermöglichung erfolgreichen Lernens in den Mittelpunkt stellt.

Bei diesem Verfahren entwirft die Einrichtung mit Unterstützung ein eigenes Leitbild, das dem Prinzip „gelungenen Lernens“ genügt, also sehr nachfrageorientiert ist. Das Leitbild ist partizipativ zu erstellen und muss schriftlich dokumentiert sein. Es muss gegenüber der internen als auch der externen Öffentlichkeit kommuniziert werden. Eine Kontroll- und Revisionsverantwortung wir festgelegt und Aussagen zu den verschiedenen Komponenten werden im Leitbild verankert. Dabei werden Dokumente, Veröffentlichungen und Verfahrensregelungen als Nachweise anerkannt (MEISEL 2005). Nach diesem Leitbild folgt eine Bedarfsanalyse der eigenen Einrichtung nach einem vorgegeben Schema (vgl. APEL 2006, S. 132). Die Lernenden stehen dabei im Mittelpunkt. Es besteht der Anspruch, die Organisationen durch die Einführung eines kontinuierlichen Qualitätskreislaufes und die Ausrichtung an strategischen Entwicklungszielen zu einer lernenden Organisation zu führen. Dazu muss ein Selbstreport angelegt werden, der einer Selbstevaluation entspricht. Für die Erstellung des Selbstreports sind 13 Monate vorgesehen, in diesem werden die Qualitätsentwicklungsprozesse und –verfahren beschrieben, darüber hinaus sollen allgemeine Qualitätsentwicklungsprozesse in der Einrichtung auslöst werden. Die Grundlage für die Bearbeitung aller weiteren Qualitätsbereiche stellt das Qualitätsleitbild inklusive einer eigenen Definition erwachsenengerechten Lernens dar. Der Qualitätsentwicklungsprozess beginnt dann mit einem Startworkshop, durch den die Einrichtung in das Modell eingeführt wird. Es schließt sich eine einjährige Bearbeitungsphase an, zu deren Ende die Einrichtungen den Selbstreport abgeben. Dieser bildet die Grundlage zur Begutachtung durch zwei unabhängige Gutachter. Nach Erhalt des Gutachtens findet innerhalb von 6 Wochen die Visitation statt. Sofern die Mindestanforderungen erfüllt sind, findet anschließend, nach ca. 3-4 Wochen, der Abschlussworkshop, auf dem weitere Entwicklungsziele bestimmt und das Testat verliehen wird, statt (MEISEL 2005).

Wichtig für solche mit einem Zertifikat endenden Qualitätsentwicklungsmodelle ist ihre überregionale Anerkennung bzw. Bekanntheit, damit ein Außenstehender die Güte eines solchen Siegels auch abschätzen kann. Es muss mit Kosten um 4.200,- Euro (zzgl. MwSt.) gerechnet werden. Die Zuständigkeit für Qualitätsentwicklung muss geregelt und im Selbstreport ausgewiesen werden, eine Qualifizierung oder Schulung des Qualitätsbeauftragten ist nicht gefordert. Eine externe Zertifizierung erfolgt durch die ArtSet Qualitätstestierung GmbH, das Testat hat eine Gültigkeit von 4 Jahren. Die Begutachtung wird durch akkreditierte LQW-Gutachter durchgeführt. Informationen findet man im Netz unter http://www.artset-lqw.de/htm/service/html oder beim Deutschen Institut für Erwachsenbildung http://www.die-bonn.de/projekte/laufend/projekte.asp?projekteid=129 (VELTJENS 2006). Bis zum Jahr 2006 wurde deutschlandweit in bereits 539 Einrichtungen LQW eingeführt.

Positiv zu bewerten ist der verbindlich vorgegebene Rahmen, der jedoch offen für die Eigenheiten der jeweiligen Institutionen ist. Die an dem Testierungssystem beteiligten Einrichtungen werden zu einer Mitwirkung an einem trägerübergreifenden Netzwerk zur Förderung der Weiterbildungsqualität animiert (Meisel 2005, S. 32).

 
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